Mit Dosen, Schleifen und Hupkonzert ins Eheglück?

Was beim Hochzeitsauto erlaubt ist – und was nicht

Das Hochzeitskleid sitzt, die Ringe sind verstaut, die Trauung ist geschafft. Jetzt geht es endlich zur Feier. Und natürlich soll auch die Fahrt dorthin etwas Besonderes sein. Vielleicht wartet vor dem Standesamt ein glänzender Oldtimer. Vielleicht eine Stretchlimousine. Vielleicht eine festlich geschmückte Kutsche – oder sogar ein Traktor, weil das einfach viel besser zu euch passt. Und dann hängen plötzlich bunte Bänder am Auto, Blumen schmücken die Motorhaube und irgendjemand kommt mit einer Rolle Schnur und einem Sack leerer Konservendosen um die Ecke.

Doch was davon ist eigentlich erlaubt?

Der Automobil-Club Verkehr (ACV) weist darauf hin: Gegen einen geschmückten Hochzeitswagen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Entscheidend ist, dass der Schmuck sicher befestigt ist und weder Fahrer noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert.

Autoschmuck ist rechtlich Ladung

Das klingt zunächst überraschend: Der Blumenschmuck auf eurem Hochzeitsauto gilt rechtlich als Ladung. Damit gelten die Vorschriften zur Ladungssicherung nach §22 der Straßenverkehrsordnung. Übersetzt für die Hochzeitsplanung bedeutet das: Alles muss so befestigt sein, dass es auch bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht plötzlich davonfliegt. Das gilt für Blumen, Schleifen, Girlanden und andere Dekoration gleichermaßen.

Drei Dinge sind besonders wichtig:

  1. Kennzeichen müssen sichtbar bleiben. Auch die Rückleuchten und andere vorgeschriebene Beleuchtung dürfen nicht verdeckt werden.

  2. Der Fahrer muss freie Sicht haben. Ein üppiger Blumenschmuck auf der Motorhaube darf nicht dazu führen, dass der Fahrer wichtige Bereiche des Verkehrs nicht mehr überblicken kann.

  3. Der Schmuck muss sicher befestigt sein. Was bei Schrittgeschwindigkeit noch harmlos aussieht, kann bei höherem Tempo zum Problem werden.

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Unser Tipp:

Nicht erst am Hochzeitstag dekorieren und losfahren. Macht vorher eine Probefahrt. Wenn sich dabei Schleifen lösen, Blumen verrutschen oder Teile flattern, ist der Schmuck noch nicht sicher genug.

Wie viel Autoschmuck ist erlaubt?

Und was ist mit dem berühmten Dosen-Klappern?

Kaum ein Hochzeitsbrauch ist so bekannt: Blechdosen ans Auto, ordentlich Lärm machen und das frisch verheiratete Paar auf dem Weg zur Feier begleiten. Romantisch? Ja. Erlaubt? Nicht einfach so. Der ACV weist darauf hin, dass das Befestigen von Dosen am Hochzeitsfahrzeug zwar teilweise geduldet wird, rechtlich aber problematisch ist. Die Dosen verursachen unnötigen Lärm und können zudem eine Gefahr für den Verkehr darstellen. Die sichere Variante: Dosen und andere klappernde Anhängsel lieber auf privatem Gelände einsetzen. Dort könnt ihr den Brauch ausgiebig zelebrieren – ohne dass der frisch verheiratete Fahrer anschließend mit der Polizei diskutieren muss.

Darf man auf dem Weg zur Feier hupen?

Hier wird es ebenfalls interessant. Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Schallzeichen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn auf eine Gefahr hingewiesen werden soll. Ein ausgedehntes Hochzeits-Hupkonzert ist deshalb nicht einfach durch den besonderen Anlass erlaubt. In der Praxis werden kurze Hupsignale nach der Trauung allerdings teilweise toleriert, solange niemand belästigt oder gefährdet wird. Die goldene Hochzeitsregel lautet deshalb: Ein kurzes „Hup-hup“ zum Ja-Wort – okay. Fünf Minuten Dauerhupen durch den Ortskern – lieber nicht. Gerade in Wohngebieten solltet ihr auch daran denken, dass nicht jeder Anwohner euren Hochzeitstag mitfeiert.

Und der Hochzeitskorso?

Oldtimer, Traktor oder Pferdekutsche?

Beim Hochzeitsfahrzeug darf es natürlich etwas Besonderes sein.

Oldtimer, Stretchlimousine, Pferdekutsche oder sogar Traktor – grundsätzlich gelten auch für Hochzeitsfahrzeuge die normalen rechtlichen Anforderungen, beispielsweise bei Führerschein, Zulassung und Versicherung. Bei ungewöhnlichen Fahrzeugen sollte deshalb vorab geklärt werden, ob sie für die geplante Nutzung zugelassen sind und wer sie fahren darf.

Vorsicht bei roten Kennzeichen

Besonders wichtig ist das bei roten Kennzeichen. Sie sind für bestimmte gewerbliche Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten vorgesehen. Eine private Hochzeitsfahrt ist damit nicht einfach automatisch erlaubt und kann zu einem Bußgeld führen.

Die Hochzeitsauto-Checkliste

Vor der Hochzeit

  • Autoschmuck sicher befestigen

  • freie Sicht des Fahrers prüfen

  • Kennzeichen und Beleuchtung freihalten

  • Probefahrt mit vollständiger Dekoration machen

  • bei außergewöhnlichem Schmuck gegebenenfalls Behörde fragen

  • Zulassung und Versicherung des besonderen Fahrzeugs prüfen

  • Fahrerlaubnis des Fahrers kontrollieren

  • bei ungewöhnlichen Fahrzeugen rechtzeitig nachfragen

Für den Hochzeitskorso

  • Route vorher festlegen

  • Verkehrsregeln einhalten

  • ausreichend Abstand halten

  • andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern

  • keine unnötige Dauer-Huperei

  • Dosen besser nur auf privatem Gelände einsetzen

Die Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung

Erlaubt oder lieber lassen?

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Schleifen am Auto

Ja, wenn sicher befestigt.

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Blumenschmuck

Ja, wenn Sicht, Licht und Kennzeichen frei bleiben

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Dosen am Auto

Auf öffentlicher Straße problematisch

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Hupkonzert

Meist geduldet

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Hochzeitskorso

Ja, Verkehrsregeln gelten trotzdem

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Traktor/Oldtimer

Zulassung und Versicherung beachten

Bilder teilweise KI-generiert und KI-bearbeitet.

Mit Dosen, Schleifen und Hupkonzert ins Eheglück?